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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der anouri GmbH, Alte Leipziger Straße 62, 63571 Gelnhausen (nachfolgend „anouri“). Teil A gilt für alle Leistungen. Teil B enthält besondere Bedingungen für einzelne Produkte und Leistungen; sie gelten zusätzlich zu Teil A und gehen ihm bei Widersprüchen vor.

Teil A – Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen anouri und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern schließt anouri nicht. Bei Registrierung und Bestellung bestätigt der Kunde durch eine gesonderte Erklärung, dass er als Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt; bei Beauftragung gilt die Angabe seiner Firma als diese Erklärung.

(2) Sie gelten für IT-Beratungs-, Implementierungs-, Betriebs-, Support- und Projektleistungen, für die Software-Produkte GAEB365 und B365 Besuchermanagement 365 sowie für alle weiteren digitalen Leistungen von anouri, soweit in Teil B nichts anderes bestimmt ist.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn anouri ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Angebote von anouri sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform, durch Unterzeichnung eines Angebots, durch Abschluss einer Bestellung nach Teil B oder spätestens durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls ein Projekt- oder Servicevertrag.

(4) anouri schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich in Textform zugesagt wurde. Eine Rechtsberatung ist nicht geschuldet.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt anouri in angemessenem Umfang, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Informationen, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen.

(2) Verzögerungen oder Mehraufwände durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung gehen nicht zulasten von anouri und können gesondert vergütet und in Rechnung gestellt werden.

§ 4 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot, im Vertrag oder im jeweiligen Shop ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Rechnungen werden elektronisch übermittelt; der Kunde stimmt dem zu.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Pauschalen (§ 288 BGB); die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Soweit Arbeitsergebnisse entstehen (z. B. Konzepte, Dokumentationen, Skripte, Softwarebestandteile), erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke. Nutzungsrechte an Software-Produkten regelt Teil B.

(2) Vorbestehende Rechte, Tools, Bibliotheken, Methoden und Know-how von anouri verbleiben bei anouri.

(3) Open-Source-Bestandteile unterliegen den jeweils anwendbaren Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.

§ 6 Haftung

(1) anouri haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für den Verlust von Daten haftet anouri nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von anouri.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien halten vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim und verwenden sie nur für vertragliche Zwecke.

(2) Die Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit anouri personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) geschlossen; Teil B bestimmt, für welche Leistungen die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung von anouri (auf Anfrage erhältlich) mit Vertragsschluss gilt. Einzelheiten zur Datenverarbeitung regelt die Datenschutzerklärung.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung und Teil B.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

§ 9 Änderungen der AGB

(1) anouri kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund von Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, der technischen Rahmenbedingungen oder des Leistungsangebots erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) anouri informiert den Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen; anouri weist in der Mitteilung auf diese Folge hin. Widerspricht der Kunde, kann anouri bestehende Verträge zum Ende ihrer Laufzeit auslaufen lassen.

(3) Für neue Aufträge und Bestellungen gelten stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten AGB.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Gelnhausen. anouri ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Information.

(4) Soweit in diesen AGB oder in individuellen Vereinbarungen nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Teil B – Besondere Bedingungen

B1 – Beratungs-, Projekt- und Supportleistungen

(1) Gegenstand sind IT-Beratungs-, Implementierungs-, Betriebs-, Support- und Projektleistungen, insbesondere im Umfeld Microsoft 365, Azure, IoT und kundenspezifischer Softwarelösungen, nach dem jeweiligen Angebot.

(2) Leistungen werden nach Aufwand oder zum vereinbarten Festpreis erbracht. Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.

(3) Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung wird geschlossen, soweit anouri im Rahmen der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.

B2 – GAEB365.online (Software as a Service)

(1) Vertragsgegenstand. GAEB365.online ist eine Software, die anouri als Dienst über das Internet unter mein.gaeb-365.online bereitstellt. Der Funktionsumfang richtet sich nach den gebuchten Modulen; die Leistungsbeschreibung steht unter gaeb-365.online/module und in der Dokumentation unter docs.gaeb-365.online. Das Modul VIEW ist dauerhaft kostenlos; die übrigen Module werden einzeln oder als Paket für eine feste Laufzeit lizenziert. Der kostenlose Schnellcheck des Moduls CHECK kann ohne Registrierung genutzt werden, auch über die Website gaeb-gutachter.online; für ihn und das dort angebotene Gutachten (CHECK Profi) gilt dieser Abschnitt B2. anouri entwickelt die Software fortlaufend weiter und kann Funktionen ergänzen oder ändern, soweit der vereinbarte Funktionsumfang gebuchter Module nicht eingeschränkt wird.

(2) Benutzerkonto. Die Nutzung setzt ein Benutzerkonto voraus (E-Mail und Passwort oder Microsoft-Konto). Zugangsdaten sind geheim zu halten; vermuteten Missbrauch meldet der Kunde unverzüglich. Der Kunde benennt einen Zugangs-Administrator, der Anwender anlegt, Berechtigungen festlegt und Lizenzen zuordnet, und stellt sicher, dass seine Anwender diese AGB einhalten.

(3) Vertragsschluss im Shop. Die Darstellung im Shop ist eine Aufforderung zur Bestellung. Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab; vorher kann er seine Eingaben prüfen und korrigieren. Der Vertrag kommt zustande, wenn anouri die Bestellung per E-Mail bestätigt oder die Lizenz freischaltet; eine automatische Eingangsbestätigung ist keine Annahme. anouri speichert den Vertragstext und übermittelt Bestelldaten und AGB per E-Mail.

(4) Lizenz. Eine Lizenz berechtigt einen benannten Anwender des Kunden zur Nutzung des Moduls für die Laufzeit; der Zugangs-Administrator kann die Zuordnung ändern. Gleichzeitige Nutzung einer Lizenz durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Der Kunde erhält für die Laufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke; Weitergabe an Dritte – auch verbundene Unternehmen, soweit nichts anderes vereinbart – ist unzulässig. Vervielfältigen, Dekompilieren und Zurückentwickeln sind untersagt, soweit zwingendes Recht nichts anderes erlaubt. Automatisierte Zugriffe sind nur über die GAEB365-API (B5) zulässig. Die Gutachter-Lizenz (CHECK Profi) gilt auch für CHECK local in GAEB365.local.

(5) Laufzeit. Lizenzen werden für eine feste Laufzeit erworben; die jeweils angebotenen Laufzeiten sind im Shop zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesen. Die Laufzeit beginnt mit der Freischaltung. Die Lizenz endet automatisch; eine Kündigung ist nicht erforderlich, eine automatische Verlängerung findet nicht statt. anouri weist rechtzeitig vor Ablauf hin. Nach Ablauf bleiben Projekte erhalten und können mit VIEW angesehen und exportiert werden. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt für anouri insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen die Lizenz- oder Nutzungsregeln verstößt.

(6) Zahlung. Es gelten die im Shop angezeigten Preise. Zahlung per Vorkasse, auf Rechnung oder über den Zahlungsdienstleister Mollie. Bei Zahlung über Mollie wird die Lizenz sofort freigeschaltet; bei Vorkasse nach Zahlungseingang; bei Rechnung nach Zahlungseingang, wobei anouri vorab freischalten und bei Verzug sperren kann. Preisänderungen gelten nur für neue Bestellungen.

(7) Verfügbarkeit und Support. anouri strebt eine hohe Verfügbarkeit an, sichert jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Geplante Wartung erfolgt möglichst außerhalb der Geschäftszeiten und wird angekündigt. Ausfälle durch höhere Gewalt, Störungen bei Dritten oder Angriffe hat anouri nicht zu vertreten. Internetverbindung, Endgeräte und aktueller Browser sind Sache des Kunden. Support erfolgt per E-Mail (support@gaeb-365.online) und über die GAEB365-Hotline zu den üblichen Geschäftszeiten; Beratung über die Bedienung hinaus ist nicht geschuldet.

(8) Inhalte und Daten. Der Kunde ist für hochgeladene Inhalte verantwortlich und stellt sicher, dass er die erforderlichen Rechte besitzt. Für personenbezogene Daten in Inhalten ist der Kunde Verantwortlicher; anouri verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter. Hierfür gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung von anouri (Teil A § 7) mit Vertragsschluss als vereinbart, ohne dass es einer gesonderten Unterzeichnung bedarf; auf Wunsch stellt anouri eine unterzeichnete Fassung bereit. Der Kunde sichert seine Daten durch regelmäßige Exporte, insbesondere vor dem Löschen von Projekten oder dem Ende der Nutzung. Projekte und Dateien werden auf Servern in der EU gespeichert und bleiben erhalten, bis der Kunde sie oder sein Konto löscht; gelöschte Projekte lassen sich nicht wiederherstellen. anouri erstellt Datensicherungen gegen technische Störungen; sie ersetzen nicht die Sicherung des Kunden.

(9) Auswertung von Ausschreibungsunterlagen. anouri darf die vom Kunden importierten Ausschreibungsunterlagen (z. B. X83) für statistische Auswertungen, Fehleranalyse und Verbesserung der Software nutzen. Ausgewertet werden Struktur, Formatmerkmale, Positionstexte und technische Fehlerbilder; nicht ausgewertet werden die vom Kunden erfassten Daten (Preise, Kalkulationen, Mengenansätze, Textergänzungen, Nachlässe) und daraus erzeugte Angebotsdateien. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung als Einzeldokument erfolgt nicht; Ergebnisse werden nur in zusammengefasster, nicht zuordenbarer Form verwendet.

(10) Gewährleistung. anouri stellt die Software gemäß Leistungsbeschreibung und Dokumentation bereit und beseitigt angezeigte Mängel innerhalb angemessener Frist durch Fehlerbehebung oder Umgehungslösung. Für kostenlose Module und Apps gelten die Vorschriften über die Leihe; anouri haftet insoweit nur für arglistig verschwiegene Mängel. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen.

(11) Prüfberichte, Kalkulation und KI. Ergebnisse der Module CHECK und CHECK Profi geben die fachliche Einschätzung von anouri zum Prüfzeitpunkt auf Grundlage der veröffentlichten GAEB-Regelungen und der Prüfregeln von anouri wieder; sie ersetzen keine eigene Prüfung und keine Rechtsberatung. Ergebnisse der Module Kalk und Kalk KI sind Vorschläge, die der Kunde vor Verwendung fachlich prüft; anouri übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder den wirtschaftlichen Erfolg eines Angebots.

B3 – Windows-Apps aus dem Microsoft Store (gaeb365.online, GAEB365.local)

(1) Die Windows-Apps bezieht der Kunde über den Microsoft Store. Bezug, Bezahlung, In-App-Käufe von Add-ons, Lizenzverwaltung und Updates richten sich nach den Bedingungen des Microsoft Store; Vertragspartner für den Erwerb ist Microsoft. Für die Nutzung gelten ergänzend diese AGB als Endnutzer-Lizenzbedingungen.

(2) Die Apps stellen den Zugang zu GAEB365 her; für die Nutzung der Browser-Anwendung über die App gilt B2 einschließlich der Lizenzen nach B2 Abs. 4. Über den Microsoft Store erworbene Add-ons berechtigen zur Nutzung der jeweiligen Funktion auf den Geräten, die mit dem Microsoft-Konto des Erwerbs verknüpft sind, soweit der Microsoft Store dies zulässt. Soweit GAEB365.local Dateien lokal auf dem Gerät des Kunden verarbeitet, ist der Kunde für deren Sicherung verantwortlich.

(3) Vervielfältigen, Dekompilieren und Zurückentwickeln der Apps sind untersagt, soweit zwingendes Recht nichts anderes erlaubt.

B4 – Microsoft-365-Apps aus dem Microsoft Marketplace (GAEB365 Viewer, GAEBViewer, Markdown for Word)

(1) Die Apps stellt anouri kostenlos über den Microsoft Marketplace (AppSource) bereit; sie werden im Microsoft-365-Tenant des Kunden installiert. Bereitstellung, Installation und Updates richten sich nach den Bedingungen des Microsoft Marketplace. Für die Nutzung gelten ergänzend diese AGB als Endnutzer-Lizenzbedingungen.

(2) Für die kostenlosen Apps gelten die Vorschriften über die Leihe; anouri haftet insoweit nur für arglistig verschwiegene Mängel. anouri kann die Bereitstellung einer App einstellen.

(3) Die Apps verarbeiten Dateien innerhalb des Microsoft-365-Tenants des Kunden. Soweit Dateien an GAEB365.online übertragen werden, gilt B2.

B5 – GAEB365-API und Entwicklerangebote

(1) Die Nutzung der GAEB365-API unter api.gaeb-365.online, die Bereitstellung als Container im Rechenzentrum des Kunden und die Bibliotheken GAEBCore setzen eine gesonderte Vereinbarung über Umfang, Vergütung und Nutzungsrechte voraus. Diese AGB gelten ergänzend.

(2) API-Schlüssel sind vertraulich zu behandeln; der Kunde ist für alle Aufrufe mit seinem Schlüssel verantwortlich. anouri kann Aufrufe begrenzen (Rate Limits), um die Verfügbarkeit für alle Kunden zu sichern.

(3) Für personenbezogene Daten in über die API übertragenen Dateien gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung von anouri (Teil A § 7) mit Vertragsschluss als vereinbart. Für die Auswertung übertragener Ausschreibungsunterlagen gilt B2 Abs. 9 entsprechend.

B6 – B365 Besuchermanagement 365

(1) Vertragsgegenstand. B365 Besuchermanagement 365 (nachfolgend „B365“) ist eine Erweiterung für Microsoft 365 und die Microsoft Power Platform, die im Tenant des Kunden installiert wird und dort läuft. Gegenstand der Leistung sind die Überlassung von B365 im Umfang des gewählten Pakets und der bestellten Module sowie Installation, Schulung, Konfiguration, Weiterentwicklung, Updates und Support nach dem jeweiligen Angebot.

(2) Installation und Abnahme. Soweit im Paket enthalten, installiert anouri B365 zum Festpreis unter den im Produktblatt genannten Voraussetzungen; Abnahmetest, Einweisung und drei Monate Einführungssupport sind eingeschlossen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Abnahmetest ohne wesentliche Mängel abgeschlossen ist oder der Kunde B365 produktiv nutzt.

(3) Systemumgebung. Die Microsoft-Dienste sind nicht Gegenstand der Leistungen von anouri; der Kunde bezieht sie auf eigene Kosten, und es gelten ausschließlich die Bedingungen von Microsoft. Der Kunde stellt die im Produktblatt genannten Voraussetzungen bereit und hält sie aufrecht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er für die Nutzung von B365 die erforderlichen Microsoft-Lizenzen in ausreichender Art und Anzahl besitzt. Angaben von anouri zur Lizenzierung sind Hinweise und keine verbindliche Lizenzberatung; verbindliche Auskünfte erteilen Microsoft oder der Lizenzpartner des Kunden.

(4) Änderungen durch Microsoft. Microsoft kann seine Dienste, Lizenzmodelle und Preise jederzeit ändern oder einstellen. Beeinträchtigen solche Änderungen nach der Abnahme die Funktion von B365, ist dies kein Mangel; Verfügbarkeit, Störungen und Änderungen der Microsoft-Dienste hat anouri nicht zu vertreten. anouri ist nicht verpflichtet, B365 anzupassen. Stellt anouri eine Anpassung bereit, wird nur das Einspielen berechnet – nach Aufwand oder aus dem Stundenkontingent eines Supportvertrags. Mehrkosten für Microsoft-Lizenzen oder Azure-Dienste trägt der Kunde. Eine neue Version von B365 ist keine Anpassung in diesem Sinne.

(5) Support und Updates. Nach dem Einführungssupport erbringt anouri Support auf Anfrage nach Aufwand gemäß Angebot oder im Rahmen eines gesondert vereinbarten Supportvertrags. Reaktions- oder Anpassungsfristen bestehen nur, wenn sie in Textform vereinbart sind. Updates auf neue Versionen erfolgen auf Anfrage über das Update-Paket oder einen Supportvertrag.

(6) Nutzungsrecht. anouri räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung das einfache, nicht übertragbare Recht ein, B365 für die im Angebot vereinbarte Dauer – ist keine Dauer vereinbart, zeitlich unbegrenzt – in einer Instanz (einer Power-Platform-Umgebung) für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen; beliebig viele Niederlassungen, Besucher und Mitarbeitende sind eingeschlossen. Das Recht umfasst die bei der Abnahme installierte Version. Weitergabe, Verkauf, Vermietung und Überlassung an Dritte sowie Vervielfältigen – außer zur Installation und Datensicherung –, Dekompilieren und Zurückentwickeln sind untersagt, soweit zwingendes Recht nichts anderes erlaubt.

(7) Gewährleistung. anouri gewährleistet, dass B365 bei der Abnahme die im Angebot und Produktblatt beschriebenen Funktionen erfüllt, und beseitigt Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder eine korrigierte Version. Kein Mangel liegt vor in den Fällen von Abs. 4 sowie bei fehlenden Voraussetzungen beim Kunden oder Änderungen an B365 durch den Kunden oder Dritte. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme; dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist und in den Fällen von Teil A § 6 Abs. 1.

(8) Daten. Besucherdaten werden ausschließlich in der Microsoft-Umgebung des Kunden gespeichert; der Kunde ist Verantwortlicher. Soweit anouri bei Installation, Support, Updates oder Weiterentwicklung personenbezogene Daten verarbeitet, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung von anouri (Teil A § 7) mit Vertragsschluss als vereinbart. Drittdienste, die der Kunde selbst aktiviert (z. B. PrintNode), nutzt er in eigener Verantwortung.

(9) Installationspartner. anouri kann Leistungen durch autorisierte Installationspartner erbringen lassen. Schließt der Kunde den Vertrag direkt mit einem Partner, gelten für dessen Leistungen dessen Bedingungen; Abs. 4 und Abs. 6 gelten in jedem Fall.


Stand: 27.10.2026